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Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen getroffen werden.

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Mit der Patientenverfügung weist der Patient seinen Bevollmächtigten, Betreuer und Arzt an, bestimmte medizinische Behandlungen vorzunehmen oder zu unterlassen.

Hospiz ist eine Einrichtung der Sterbebegleitung.

Bestattungsvorsorge


Der Wunsch für die eigene Bestattung selbst zu sorgen.


Eine Vorsorge zu treffen für eine Bestattung, ist nie ganz leicht. Wer beschäftigt sich schon gerne mit seinem Tod oder dem seiner Angehörigen?
Da es aber einfacher ist mit einem Sterbefall umzugehen wenn alles vorab geregelt ist, haben wir von Rieger-Bestattungen ein Bestattungsvorsorge-Angebot für Sie. Bei Abschluss und Einzahlung des Vorsorgevertrages garantieren wir Ihnen unsere Bestattungsleistung, die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültig ist.
Wenn Sie z.B. unser Bestattungspaket: „Friedhof Ihrer Wahl“ wählen und 894,- € einzahlen, werden wir zu diesem Betrag unsere Bestattungsleistung durchführen, wann auch immer der Trauerfall eintritt.


Wichtige Tipps für Vorsorge:


  • Pflege- und Seniorenheime haben oft strikte Vorschriften was den Zeitraum der Abholung von Verstorbenen angeht. Deshalb ist es wichtig, dem Heim mitzuteilen, welcher Bestatter im Sterbefall die Abholung vornehmen soll.
  • ACHTUNG! Wenn kein Angehöriger erreichbar ist und keine Visitenkarte eines Bestatters vorliegt, wählt das Heim einen (eventuell teureren) Bestatter aus.
  • Informieren Sie sich bitte über Bestattungsvorsorge, Vorsorgevollmacht, Hospiz und andere Möglichkeiten der Einflussnahme.

Wir können Ihnen gerne entsprechende Informationen auf Wunsch zukommen lassen.
Unsere Visitenkarten und einen Muster Vorsorgevertag können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.