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Rieger-Bestattungen Ltd.
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Sozialbestattung


Sind die Voraussetzungen (§ 74 SGB XII) gegeben, werden die erforderlichen Kosten für die Bestattung durch das Sozialamt übernommen.


Friedhofsbaum

Werte Angehörige,
laut Bestattungsgesetz Berlin (Link zum Behördenwegweiser bei Berlin.de) haben, wie auch in anderen Bundesländern, die nächsten Verwandten für eine Bestattung zu sorgen. Können die bestattungspflichtigen Angehörigen die Kosten der Bestattung nicht tragen, so kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Wird dieser bewilligt so übernimmt das Sozialamt pauschal:

  • die Bestattungsleistungen für 750 €
  • die Krematoriumskosten
  • die Friedhofsgebühren (Urnenreihengrab oder anonyme Stelle)
und stellt eine Kostenübernahme aus.

Liegt uns als Bestatter ein Kostenübernahme vor entspricht das bei einer Feuerbestattung dem Komplettpaket II für 894 €. Ist eine Trauerfeier gewünscht kann gegen eine kleine Zuzahlung diese von uns nach Ihren Bedürfnissen arrangiert werden.

Sprechen Sie mit uns, auch in schwierigen Fällen finden wir eine Lösung!


Weiterführnde Informationen finden Sie bei berlin.de:


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